Unternehmensnachfolge regeln
Rechtzeitige Weichenstellung schafft Kreativität im Handeln.
Für einen Unternehmer ist die Regelung seiner Nachfolge von besonderer Bedeutung.
Denn der Erfolg des Unternehmens ist nicht nur Existenzgrundlage der eigenen Familie, sondern ernährt auch die der angestellten Mitarbeiter.
Als Anwalt in Dresden habe ich mich auf die Regelung der Unternehmensnachfolge spezialisiert. Die Erfahrung zeigt, dass rechtzeitige Weichenstellung nicht nur den Bestand der Firma sichert, sondern auch Freiheit wie Kreativität im Handeln schafft. Deshalb ist die Unternehmensleitung möglichst zu Lebzeiten zu übergeben.
Ein Unternehmen gehört nicht in den Nachlass, egal ob Einzelunternehmen oder GmbH-Beteiligung.
Dennoch ist vorsorglich die Nachfolgesituation im Todesfall stets zu durchdenken, zu planen und gesellschaftsvertraglich wie testamentarisch umzusetzen. Stirbt der Chef plötzlich, ohne dass die Nachfolge geklärt ist, gerät die Firma ins Wanken. Wichtige Entscheidungen liegen bei einer Erbengemeinschaft, in der gegensätzliche Interessen aufeinandertreffen. Die Handlungsunfähigkeit des Unternehmens ist oft die Folge.
Auch in Freien Berufen oder bei konzessionspflichtigem Gewerbe besteht Handlungsbedarf. Denn zur Nachfolge wird ein Berufsträger oder eine neue Konzession benötigt, den oder die es zu finden gilt.
Zu diesen Fragen berate ich Sie gern und entwerfe die notwendigen Verträge, Satzungen und Beschlüsse. Gemeinsam strukturieren wir die Nachfolge.
Früh die Weichen stellen für eine geordnete Übergabe zu Lebzeiten
Rechtzeitige Weichenstellung bei der Nachfolge sichert den Bestand des Unternehmens und schafft Kreativität im Handeln.
Deshalb meine Empfehlung:
- Planen Sie langfristig.
- Entwickeln Sie die Person Ihres Nachfolgers.
- Übergeben Sie, bevor Sie es müssen.
- Planen Sie stets auch den Todesfall.
- Vorsicht bei Betriebsaufspaltung.
- Klären Sie den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen.
- Weihen Sie Vertraute und wichtige Mitarbeiter in Ihre Pläne und Entscheidungen ein.
- Bereiten Sie wichtige Geschäftspartner auf den Generationswechsel vor.
- Schaffen Sie klare Verfügungen und sichere Verträge.
- Synchronisieren Sie Testament und Gesellschaftsvertrag.
- Sichern Sie die Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten durch Spezialvollmachten.
Torsten Mohyla
Rechtsanwalt
An der Prießnitzaue 11–13
01328 Dresden
Fallbeispiele
„Die Firma ist mein Lebenswerk, das ich auf alle Fälle erhalten möchte. Keine meiner drei Töchter will den Betrieb übernehmen, aber mein engster Mitarbeiter hätte Interesse.“
Franz K., Unternehmer, 15 Mitarbeiter
„Probieren Sie es aus. Teilen Sie die Verantwortung. Beteiligen Sie den Mitarbeiter zunächst mit einem Geschäftsanteil an der Firma. Regeln Sie danach die Pflichtteile mit Ihren Töchtern.“
Mein Rat
„Ich habe eine Boutique mit einer Angestellten. Ich möchte das Geschäft gerne an eine meiner Nichten übergeben und sie auch zu meiner Erbin einsetzen.“
Susanne P., Ladeninhaberin, Witwe, kinderlos
„Erteilen Sie der Nichte frühzeitig Handlungsvollmacht. Besprechen Sie die Modalitäten der Übergabe mit dieser. Kalkulieren Sie dabei die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen – auch für Ihre eigene Altersversorgung.“
Mein Rat