Streit ver­mei­den und Inter­es­sen ausgleichen

Rich­tig ver­er­ben – recht­zei­tig reden und handeln

Regeln Sie Ihren Nach­lass früh­zei­tig – mit mei­ner Hilfe. 

Als Rechts­an­walt für Erbrecht in Dres­den sehe ich es als vor­ran­gi­ge Auf­ga­be, Ihre Situa­ti­on und Ihre Wün­sche und Zie­le genau ken­nen­zu­ler­nen. So kann ich Sie auf Stol­per­stei­ne und Gefah­ren hin­wei­sen und über vor­han­de­ne Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten und Alter­na­ti­ven auf­klä­ren. Gemein­sam wer­den wir eine Lösung fin­den, die Ihrer Situa­ti­on gerecht wird. Ganz individuell.

Ein von mir als Anwalt erar­bei­te­tes Doku­ment – ob Tes­ta­ment, Gesell­schafts­ver­trag oder ein ande­rer Ver­trag – bie­tet Ihnen und Ihren Erben recht­li­che Sicher­heit. Dabei ist es mei­ne Auf­ga­be, das Gespräch mit betrof­fe­nen Fami­li­en­mit­glie­dern wie Drit­ten zu füh­ren und streit­ver­mei­den­de Lösun­gen zu erarbeiten.

Um spä­te­re Erb­strei­tig­kei­ten zu umge­hen, soll­ten Sie früh­zei­tig ans Ver­er­ben den­ken und sich mit Ihrer Ver­mö­gens­nach­fol­ge beschäf­ti­gen. Doch wann ist dafür der rich­ti­ge Zeitpunkt?

Nach mei­ner Erfah­rung nach Abschluss der Fami­li­en­pla­nung und dem Auf­bau ers­ter Ver­mö­gens­wer­te. Oder wenn das letz­te Kind das Eltern­haus ver­lässt. Aber auch ande­re Ein­schnit­te im Leben wie Schei­dung oder Fir­men­grün­dung kön­nen Anlass sein, sich die­sem The­ma zu widmen.

Vie­le Fra­gen und Stolpersteine

Je nach Fami­li­en­kon­stel­la­ti­on und Lebens­si­tua­ti­on wer­den sich unter­schied­li­che Fra­gen stellen:

  • Brau­che ich ein Tes­ta­ment oder einen Erbvertrag?
  • Wie siche­re ich die Exis­tenz­grund­la­ge der Familie?
  • Ist mei­ne Part­ne­rin oder mein Part­ner auch ohne mich versorgt?
  • Möch­te ich mit einem Ver­mächt­nis jeman­dem mei­ne Dank­bar­keit zeigen?
  • Will ich einen Ange­hö­ri­gen enterben?
  • Was gilt für min­der­jäh­ri­ge Kinder?
  • Sind eine Aus­ein­an­der­set­zungs­sper­re und Tes­ta­ments­voll­stre­ckung nötig?
  • Was ist mit mei­nem Ver­mö­gen im Ausland?
  • Wel­ches Recht gilt bei Ehe­part­nern ver­schie­de­ner Nationalität?

Beson­ders Eltern müs­sen hier aktiv wer­den und kla­re Rege­lun­gen tref­fen. Sie kön­nen nicht dar­auf ver­trau­en, dass sich die Kin­der schon eini­gen wer­den. Es gibt zu vie­le Stol­per­stei­ne, an denen das schei­tern kann.

Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Erb­an­sprü­che geschie­de­ner Ehepartner
  • Erb- und Pflicht­teils­an­sprü­che außer­ehe­li­cher Kinder
  • Pflicht­teils­an­sprü­che ent­erb­ter Angehöriger
  • Pflicht­teils­er­gän­zung infol­ge frei­gie­bi­ger Schenkung
  • Erben in der Patchworkfamilie
  • Regress der Kom­mu­ne bei Pfle­ge und Hartz IV
  • Gläu­bi­ger­zu­griff bei Labi­li­tät, Sucht oder Insol­venz naher Angehöriger.

Die Lis­te lässt sich fortsetzen.

„Ich möch­te mich ein­mi­schen in Ihre Ange­le­gen­hei­ten und Ihnen hel­fen, den Fami­li­en­kitt elas­tisch und sta­bil zu erhalten.“

Aber auch Kin­der­lo­se oder Allein­ste­hen­de haben vie­les zu beden­ken. Bei gro­ßen Ver­mö­gen stellt sich zudem die Fra­ge nach der Erb­schaft­steu­er. Doch bie­ten sich erheb­li­che Gestal­tungs­spiel­räu­me, um die­se Last zu optimieren.

Fach­kun­di­ge Bera­tung zahlt sich aus!

Nach mei­ner Erfah­rung gibt es grund­sätz­lich drei Denkansätze:

  • die leb­zei­ti­ge Lösung (ver­trag­li­che Vermögensstrukturierung,
  • die gesell­schafts­recht­li­che Lösung (Ver­mö­gens­ver­wal­tung durch Dritte)
  • die letzt­wil­li­ge Lösung (z.B. durch Testament)

Jeder Fall ist anders. Doch gemein­sam fin­den wir die für Sie bes­te Lösung.

Auf Wunsch erar­bei­te ich ein Tes­ta­ment, einen Gesell­schafts­ver­trag oder ande­re Ver­trä­ge mit leicht ver­ständ­li­chen For­mu­lie­run­gen, die Ihnen und Ihren Erben Klar­heit und recht­li­che Sicher­heit bieten.

„Nach mei­ner Auf­fas­sung schul­den Eltern ihren erwach­se­nen Kin­dern kei­nen Euro. Aber was sie ihnen schul­den, ist eine streit­freie Erbregelung.“

Oft wer­den wegen kom­pli­zier­ter Begriff­lich­kei­ten und juris­ti­scher Fal­len selbst gemach­te Ver­fü­gun­gen die­sem wich­tigs­ten Anspruch nicht gerecht. Sie ent­hal­ten regel­mä­ßig Lücken und ver­feh­len so ihr – gut gemein­tes – Ziel. Dabei sehe ich es als mei­ne Auf­ga­be an, das Gespräch mit betrof­fe­nen Fami­li­en­mit­glie­dern wie Drit­ten selbst zu füh­ren und mit die­sen streit­ver­mei­den­de Lösun­gen zu erarbeiten.

Pro­fes­sio­nel­le Bera­tung lohnt sich – nicht nur aus wirt­schaft­li­cher Sicht. Ein Erb­streit ver­schlingt zum einen den Groß­teil des Erbes. Er belas­tet zum ande­ren die zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hun­gen unter den Erben – bis hin zu Hass und unüber­wind­li­chen Zer­würf­nis­sen in der Familie.

Tors­ten Mohy­la
Rechts­an­walt

An der Prieß­nitz­aue 11–13
01328 Dres­den

0351 8629575
post@torstenmohyla.de

Fall­bei­spie­le

„Die Schei­dung von mei­ner Frau war lei­der sehr unver­söhn­lich. Daher möch­te ich alles so regeln, dass mich wirk­lich nur mei­ne Kin­der beerben.“

Mar­kus W., geschie­den, 2 Töchter

„Bit­te die Töch­ter mit einem Ver­mächt­nis beschwe­ren. Alles, was bei deren Tod noch da ist, ist an einen Drit­ten her­aus­zu­ge­ben. Aber nur, solan­ge kei­ne Enkel gebo­ren sind.“

Mein Rat

„Unser Jüngs­ter ist dro­gen­ab­hän­gig. Wir wol­len unbe­dingt ver­hin­dern, dass er sein Erbe für die Sucht verschwendet.“

Mari­an­ne und Klaus S., ver­hei­ra­tet, 2 Söhne

„Der Sohn braucht nicht ent­erbt zu wer­den. Um das Ver­mö­gen zu schüt­zen, ist es bes­ser, einen Tes­ta­ments­voll­stre­cker ein­zu­set­zen und den Bru­der zum Nach­er­ben zu bestimmen.“

Mein Rat