Beim Vorsorgeanwalt gut aufgehoben
Als Vorsorgeanwalt setze ich im Notfall Ihre Wünsche um.
Wer sorgt für mich und nimmt meine Interessen wahr,
wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Diese Frage stellt sich besonders für Alleinstehende oder wenn Kinder und andere Angehörige nicht in der Nähe oder dazu bereit sind. Steht im unmittelbaren persönlichen Umfeld niemand kompetent zur Verfügung, wird ein staatlicher Betreuer bestellt.
Durch die richtige Vorsorge können Sie verhindern, dass später andere über Sie entscheiden. Wer seine intimsten Angelegenheiten nicht einem fremden Dritten überlassen möchte, sollte damit einen Vorsorgeanwalt seiner Wahl betrauen.
Dieser entwirft nicht nur eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, er sorgt auch für Sie. Bei Alter und Krankheit kümmert er sich darum, dass alles in Ihrem Sinne geregelt und getan wird.
Der Bevollmächtigte wird in der Regel auch der Anwalt des Vertrauens sein. Das bedeutet, er ist schon frühzeitig involviert und ihm sind Ihre Lebensumstände und Gegebenheiten bekannt.
Die Vorsorgevollmacht bestimmt den Handlungsrahmen
Die wichtigste Aufgabe des Vorsorgeanwalts besteht darin, Ihre Wünsche umzusetzen. Was im Einzelnen zu tun ist, wird in einer Vorsorgevollmacht festgelegt. Grundsätzlich sollte er jedoch befugt sein, im Ernstfall für Sie alle Angelegenheiten gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen, Rententrägern und Gerichten zu erledigen.
Auch für die gesundheitliche Vorsorge, Gespräche mit Ärzten oder die Überwachung einer Heimunterbringung sollte er zuständig sein. Darüber hinaus können Hilfestellungen für das tägliche Leben vereinbart werden.
Eltern minderjähriger Kinder haben ihre Vollmacht um eine Sorgerechtserklärung zu ergänzen, denn nur die Eltern können verbindlich entscheiden, wer die Sorge um ihre Kinder übernimmt, wenn sie selbst ausfallen.
Zu ergänzen ist die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung. Mit dieser legen Sie schriftlich im Voraus fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten.
Sie entscheiden, was noch erlaubt sein soll, wenn eine schwere Erkrankung oder die Folgen eines Unfalls zum Tode führen können. So nehmen Sie aktiv Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung und wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sind. Für die Umsetzung der Patientenverfügung trägt der Vorsorgeanwalt ebenfalls Sorge.
Ich arbeite als Vorsorgeanwalt in Dresden. Gern berate ich Sie zu allen Fragen einer Vorsorgevollmacht und entwerfe die für Sie passende Erklärung.
Auch können Sie mich als Ihren Vorsorgeanwalt damit bevollmächtigen, Ihnen bei Alter und Krankheit praktisch zur Seite zu stehen. Dann kümmere ich mich persönlich darum, dass im Notfall alles in Ihrem Sinne geregelt und getan wird. Sie können mich frühzeitig involvieren, damit mir Ihre Lebensumstände und Gegebenheiten bekannt sind.
Torsten Mohyla
Rechtsanwalt
An der Prießnitzaue 11–13
01328 Dresden
0351 8629575
post@torstenmohyla.de
„Ich möchte mich einmischen in Ihre Angelegenheiten und Ihnen helfen, den Familienkitt elastisch und stabil zu erhalten.“