Beim Vor­sor­ge­an­walt gut aufgehoben

Als Vor­sor­ge­an­walt set­ze ich im Not­fall Ihre Wün­sche um.

Wer sorgt für mich und nimmt mei­ne Inter­es­sen wahr,
wenn ich es selbst nicht mehr kann? 

Die­se Fra­ge stellt sich beson­ders für Allein­ste­hen­de oder wenn Kin­der und ande­re Ange­hö­ri­ge nicht in der Nähe oder dazu bereit sind. Steht im unmit­tel­ba­ren per­sön­li­chen Umfeld nie­mand kom­pe­tent zur Ver­fü­gung, wird ein staat­li­cher Betreu­er bestellt.

Durch die rich­ti­ge Vor­sor­ge kön­nen Sie ver­hin­dern, dass spä­ter ande­re über Sie ent­schei­den. Wer sei­ne intims­ten Ange­le­gen­hei­ten nicht einem frem­den Drit­ten über­las­sen möch­te, soll­te damit einen Vor­sor­ge­an­walt sei­ner Wahl betrauen.

Die­ser ent­wirft nicht nur eine maß­ge­schnei­der­te Vor­sor­ge­voll­macht und eine Pati­en­ten­ver­fü­gung, er sorgt auch für Sie. Bei Alter und Krank­heit küm­mert er sich dar­um, dass alles in Ihrem Sin­ne gere­gelt und getan wird.

Der Bevoll­mäch­tig­te wird in der Regel auch der Anwalt des Ver­trau­ens sein. Das bedeu­tet, er ist schon früh­zei­tig invol­viert und ihm sind Ihre Lebens­um­stän­de und Gege­ben­hei­ten bekannt.

Die Vor­sor­ge­voll­macht bestimmt den Handlungsrahmen

Die wich­tigs­te Auf­ga­be des Vor­sor­ge­an­walts besteht dar­in, Ihre Wün­sche umzu­set­zen. Was im Ein­zel­nen zu tun ist, wird in einer Vor­sor­ge­voll­macht fest­ge­legt. Grund­sätz­lich soll­te er jedoch befugt sein, im Ernst­fall für Sie alle Ange­le­gen­hei­ten gegen­über Behör­den, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Ren­ten­trä­gern und Gerich­ten zu erledigen.

Auch für die gesund­heit­li­che Vor­sor­ge, Gesprä­che mit Ärz­ten oder die Über­wa­chung einer Heim­un­ter­brin­gung soll­te er zustän­dig sein. Dar­über hin­aus kön­nen Hil­fe­stel­lun­gen für das täg­li­che Leben ver­ein­bart werden.

Eltern min­der­jäh­ri­ger Kin­der haben ihre Voll­macht um eine Sor­ge­rechts­er­klä­rung zu ergän­zen, denn nur die Eltern kön­nen ver­bind­lich ent­schei­den, wer die Sor­ge um ihre Kin­der über­nimmt, wenn sie selbst ausfallen.

Zu ergän­zen ist die Vor­sor­ge­voll­macht durch eine Pati­en­ten­ver­fü­gung. Mit die­ser legen Sie schrift­lich im Vor­aus fest, ob und wie Sie in bestimm­ten Situa­tio­nen medi­zi­nisch behan­delt wer­den möchten.

Sie ent­schei­den, was noch erlaubt sein soll, wenn eine schwe­re Erkran­kung oder die Fol­gen eines Unfalls zum Tode füh­ren kön­nen. So neh­men Sie aktiv Ein­fluss auf eine spä­te­re ärzt­li­che Behand­lung und wah­ren Ihr Selbst­be­stim­mungs­recht für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprech­bar oder ent­schei­dungs­fä­hig sind. Für die Umset­zung der Pati­en­ten­ver­fü­gung trägt der Vor­sor­ge­an­walt eben­falls Sorge.

Ich arbei­te als Vor­sor­ge­an­walt in Dres­den. Gern bera­te ich Sie zu allen Fra­gen einer Vor­sor­ge­voll­macht und ent­wer­fe die für Sie pas­sen­de Erklärung.

Auch kön­nen Sie mich als Ihren Vor­sor­ge­an­walt damit bevoll­mäch­ti­gen, Ihnen bei Alter und Krank­heit prak­tisch zur Sei­te zu ste­hen. Dann küm­me­re ich mich per­sön­lich dar­um, dass im Not­fall alles in Ihrem Sin­ne gere­gelt und getan wird. Sie kön­nen mich früh­zei­tig invol­vie­ren, damit mir Ihre Lebens­um­stän­de und Gege­ben­hei­ten bekannt sind.

Tors­ten Mohy­la
Rechts­an­walt

An der Prieß­nitz­aue 11–13
01328 Dres­den

0351 8629575
post@torstenmohyla.de

„Ich möch­te mich ein­mi­schen in Ihre Ange­le­gen­hei­ten und Ihnen hel­fen, den Fami­li­en­kitt elas­tisch und sta­bil zu erhalten.“

Die Vor­sor­ge­voll­macht


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Der Vor­sor­ge­an­walt


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Die Pati­en­ten­ver­fü­gung


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