Der Schieds­rich­ter als Alter­na­ti­ve zum Amtsgericht

Ein Schieds­ver­fah­ren führt meist zu einer güt­li­chen Einigung.

Erb­strei­tig­kei­ten wer­den oft auf juris­ti­schem Weg ausgetragen. 

Grün­de dafür kön­nen per­sön­li­che Riva­li­tä­ten, Ent­frem­dung unter den Fami­li­en­mit­glie­dern oder unüber­sicht­li­che Fami­li­en­ver­hält­nis­se sein. Staat­li­che Gerich­te, die täg­lich eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Fäl­le behan­deln, gelan­gen an ihre Grenzen.

Als Alter­na­ti­ve zu staat­li­chen Gerich­ten gibt es seit meh­re­ren Jah­ren die Schiedsgerichte.

Auch im Erbrecht bie­tet sich das Schieds­ver­fah­ren als Wahl­mög­lich­keit an, das dem staat­li­chen Ver­fah­ren völ­lig gleich gestellt ist. Das pri­va­te Schieds­ge­richt ist dann mit drei ver­sier­ten Prak­ti­kern, ins­be­son­de­re Fach­an­wäl­ten für Erbrecht, besetzt. Deren Urteil ist genau­so rechts­wirk­sam und bin­dend wie die Ent­schei­dung eines staat­li­chen Gerichts.

Dabei ist ein Schieds­ver­fah­ren Media­ti­on, Schlich­tung und Urteils­fin­dung zugleich. Der Schieds­rich­ter deckt alle drei Stu­fen ab. Er ist Media­tor, Schlich­ter und Rich­ter, wird das Gespräch der Par­tei­en lei­ten und auf eine güt­li­che Eini­gung hinwirken.

In der Media­ti­on suchen die strei­ten­den Par­tei­en grund­sätz­lich selbst eine Eini­gung. Der Media­tor eröff­net den Raum und mode­riert das Gespräch, darf aber weder schlich­tend ein­grei­fen noch eine Ent­schei­dung tref­fen. Der Schieds­rich­ter kann und wird auf eine güt­li­che Eini­gung hin­wir­ken. Zudem wird er wie ein Schlich­ter eige­ne Lösungs­vor­schlä­ge unterbreiten.

Kommt aber kei­ne Eini­gung zustan­de, hat er ver­bind­lich durch Urteil zu ent­schei­den, egal ob das den Strei­ten­den gefällt oder nicht.

Pri­va­te Schieds­ge­rich­te – dis­kret, zügig und kompetent

Nach mei­nen Erfah­run­gen wir­ken sich Ein­set­zung wie Anru­fung eines Schieds­ge­richts posi­tiv aus. Die­ser Weg führt in den meis­ten Fäl­len zu einer güt­li­chen Einigung.

Soll­te den­noch zu urtei­len sein, sind wei­te­re Vorteile:

  • die Beset­zung des Gerichts, da die Schieds­rich­ter als Prak­ti­ker im Erbrecht hohe Fach­kom­pe­tenz und Erfah­rung besitzen
  • der Aus­schluss der Öffent­lich­keit, das Ver­han­deln an einem unbe­kann­ten Ort und die Zustel­lung der Ent­schei­dung nur an die Streitenden
  • die stren­ge Pflicht zur Ver­schwie­gen­heit und die Frei­heit pri­va­ter Rich­ter von Mit­tei­lungs­pflich­ten, z. B. bei der Auf­de­ckung von Steuerdelikten
  • die zügi­ge Klä­rung, da das Schieds­ver­fah­ren nur eine Instanz hat und Rechts­mit­tel zu staat­li­chen Gerich­ten nur sehr begrenzt mög­lich sind
  • eine mög­li­cher­wei­se kos­ten­güns­ti­ge Lösung, da Schieds­sprü­che meist frei­wil­lig erfüllt wer­den, wäh­rend Ver­fah­ren von staat­li­chen Gerich­ten häu­fig in die zwei­te, wesent­lich kost­spie­li­ge­re Instanz füh­ren und danach noch voll­streckt wer­den müssen

Und das Beson­de­re: Sie kön­nen selbst fest­le­gen, dass etwa­ige Strei­tig­kei­ten um Ihren Nach­lass von einem Schieds­ge­richt ent­schie­den wer­den sol­len – ohne die Betrof­fe­nen zu fra­gen. Mit einem Satz in Ihrem Tes­ta­ment eröff­nen Sie als Erb­las­ser den Weg zum pri­va­ten Richter.

Ich selbst bin als Schieds­rich­ter in Dres­den tätig und lei­te die Geschäfts­stel­le der DSE (Deut­sche Schieds­ge­richts­bar­keit für Erb­strei­tig­kei­ten e. V.) für den Land­ge­richts­be­zirk Dresden.

Gern infor­mie­re ich Sie aus­führ­lich über den schieds­ge­richt­li­chen Weg und des­sen Vor­tei­le. Denn nach mei­nen Erfah­run­gen wir­ken sich Ein­set­zung wie Anru­fung eines Schieds­ge­richts bei einem Erb­fall stets posi­tiv aus und füh­ren in den meis­ten Fäl­len zu güt­li­cher Einigung.

Die Schieds­klau­sel im Testament:

Ich ord­ne an, dass alle Strei­tig­kei­ten, die durch mei­nen Erb­fall her­vor­ge­ru­fen wer­den, unter Aus­schluss der ordent­li­chen Gerich­te, der DSE e. V. und ihrer jeweils gül­ti­gen Schieds­ord­nung unter­wor­fen sind.

Tors­ten Mohy­la
Rechts­an­walt

An der Prieß­nitz­aue 11–13
01328 Dres­den

0351 8629575
post@torstenmohyla.de

„Ich möch­te mich ein­mi­schen in Ihre Ange­le­gen­hei­ten und Ihnen hel­fen, den Fami­li­en­kitt elas­tisch und sta­bil zu erhalten.“