
Der Schiedsrichter als Alternative zum Amtsgericht
Ein Schiedsverfahren führt meist zu einer gütlichen Einigung.
Erbstreitigkeiten werden oft auf juristischem Weg ausgetragen.
Gründe dafür können persönliche Rivalitäten, Entfremdung unter den Familienmitgliedern oder unübersichtliche Familienverhältnisse sein. Staatliche Gerichte, die täglich eine Vielzahl unterschiedlicher Fälle behandeln, gelangen an ihre Grenzen.
Als Alternative zu staatlichen Gerichten gibt es seit mehreren Jahren die Schiedsgerichte.
Auch im Erbrecht bietet sich das Schiedsverfahren als Wahlmöglichkeit an, das dem staatlichen Verfahren völlig gleich gestellt ist. Das private Schiedsgericht ist dann mit drei versierten Praktikern, insbesondere Fachanwälten für Erbrecht, besetzt. Deren Urteil ist genauso rechtswirksam und bindend wie die Entscheidung eines staatlichen Gerichts.
Dabei ist ein Schiedsverfahren Mediation, Schlichtung und Urteilsfindung zugleich. Der Schiedsrichter deckt alle drei Stufen ab. Er ist Mediator, Schlichter und Richter, wird das Gespräch der Parteien leiten und auf eine gütliche Einigung hinwirken.
In der Mediation suchen die streitenden Parteien grundsätzlich selbst eine Einigung. Der Mediator eröffnet den Raum und moderiert das Gespräch, darf aber weder schlichtend eingreifen noch eine Entscheidung treffen. Der Schiedsrichter kann und wird auf eine gütliche Einigung hinwirken. Zudem wird er wie ein Schlichter eigene Lösungsvorschläge unterbreiten.
Kommt aber keine Einigung zustande, hat er verbindlich durch Urteil zu entscheiden, egal ob das den Streitenden gefällt oder nicht.
Private Schiedsgerichte – diskret, zügig und kompetent
Nach meinen Erfahrungen wirken sich Einsetzung wie Anrufung eines Schiedsgerichts positiv aus. Dieser Weg führt in den meisten Fällen zu einer gütlichen Einigung.
Sollte dennoch zu urteilen sein, sind weitere Vorteile:
- die Besetzung des Gerichts, da die Schiedsrichter als Praktiker im Erbrecht hohe Fachkompetenz und Erfahrung besitzen
- der Ausschluss der Öffentlichkeit, das Verhandeln an einem unbekannten Ort und die Zustellung der Entscheidung nur an die Streitenden
- die strenge Pflicht zur Verschwiegenheit und die Freiheit privater Richter von Mitteilungspflichten, z. B. bei der Aufdeckung von Steuerdelikten
- die zügige Klärung, da das Schiedsverfahren nur eine Instanz hat und Rechtsmittel zu staatlichen Gerichten nur sehr begrenzt möglich sind
- eine möglicherweise kostengünstige Lösung, da Schiedssprüche meist freiwillig erfüllt werden, während Verfahren von staatlichen Gerichten häufig in die zweite, wesentlich kostspieligere Instanz führen und danach noch vollstreckt werden müssen
Und das Besondere: Sie können selbst festlegen, dass etwaige Streitigkeiten um Ihren Nachlass von einem Schiedsgericht entschieden werden sollen – ohne die Betroffenen zu fragen. Mit einem Satz in Ihrem Testament eröffnen Sie als Erblasser den Weg zum privaten Richter.
Ich selbst bin als Schiedsrichter in Dresden tätig und leite die Geschäftsstelle der DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V.) für den Landgerichtsbezirk Dresden.
Gern informiere ich Sie ausführlich über den schiedsgerichtlichen Weg und dessen Vorteile. Denn nach meinen Erfahrungen wirken sich Einsetzung wie Anrufung eines Schiedsgerichts bei einem Erbfall stets positiv aus und führen in den meisten Fällen zu gütlicher Einigung.
Die Schiedsklausel im Testament:
„Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch meinen Erbfall hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte, der DSE e. V. und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.“

Torsten Mohyla
Rechtsanwalt
An der Prießnitzaue 11–13
01328 Dresden
0351 8629575
post@torstenmohyla.de
„Ich möchte mich einmischen in Ihre Angelegenheiten und Ihnen helfen, den Familienkitt elastisch und stabil zu erhalten.“