Streit vermeiden und Interessen ausgleichen
Richtig vererben – rechtzeitig reden und handeln
Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig – mit meiner Hilfe.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden sehe ich es als vorrangige Aufgabe, Ihre Situation und Ihre Wünsche und Ziele genau kennenzulernen. So kann ich Sie auf Stolpersteine und Gefahren hinweisen und über vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten und Alternativen aufklären. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden, die Ihrer Situation gerecht wird. Ganz individuell.
Ein von mir als Anwalt erarbeitetes Dokument – ob Testament, Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag – bietet Ihnen und Ihren Erben rechtliche Sicherheit. Dabei ist es meine Aufgabe, das Gespräch mit betroffenen Familienmitgliedern wie Dritten zu führen und streitvermeidende Lösungen zu erarbeiten.
Um spätere Erbstreitigkeiten zu umgehen, sollten Sie frühzeitig ans Vererben denken und sich mit Ihrer Vermögensnachfolge beschäftigen. Doch wann ist dafür der richtige Zeitpunkt?
Nach meiner Erfahrung nach Abschluss der Familienplanung und dem Aufbau erster Vermögenswerte. Oder wenn das letzte Kind das Elternhaus verlässt. Aber auch andere Einschnitte im Leben wie Scheidung oder Firmengründung können Anlass sein, sich diesem Thema zu widmen.
Viele Fragen und Stolpersteine
Je nach Familienkonstellation und Lebenssituation werden sich unterschiedliche Fragen stellen:
- Brauche ich ein Testament oder einen Erbvertrag?
- Wie sichere ich die Existenzgrundlage der Familie?
- Ist meine Partnerin oder mein Partner auch ohne mich versorgt?
- Möchte ich mit einem Vermächtnis jemandem meine Dankbarkeit zeigen?
- Will ich einen Angehörigen enterben?
- Was gilt für minderjährige Kinder?
- Sind eine Auseinandersetzungssperre und Testamentsvollstreckung nötig?
- Was ist mit meinem Vermögen im Ausland?
- Welches Recht gilt bei Ehepartnern verschiedener Nationalität?
Besonders Eltern müssen hier aktiv werden und klare Regelungen treffen. Sie können nicht darauf vertrauen, dass sich die Kinder schon einigen werden. Es gibt zu viele Stolpersteine, an denen das scheitern kann.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Erbansprüche geschiedener Ehepartner
- Erb- und Pflichtteilsansprüche außerehelicher Kinder
- Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger
- Pflichtteilsergänzung infolge freigiebiger Schenkung
- Erben in der Patchworkfamilie
- Regress der Kommune bei Pflege und Hartz IV
- Gläubigerzugriff bei Labilität, Sucht oder Insolvenz naher Angehöriger.
Die Liste lässt sich fortsetzen.
„Ich möchte mich einmischen in Ihre Angelegenheiten und Ihnen helfen, den Familienkitt elastisch und stabil zu erhalten.“
Aber auch Kinderlose oder Alleinstehende haben vieles zu bedenken. Bei großen Vermögen stellt sich zudem die Frage nach der Erbschaftsteuer. Doch bieten sich erhebliche Gestaltungsspielräume, um diese Last zu optimieren.
Fachkundige Beratung zahlt sich aus!
Nach meiner Erfahrung gibt es grundsätzlich drei Denkansätze:
- die lebzeitige Lösung (vertragliche Vermögensstrukturierung,
- die gesellschaftsrechtliche Lösung (Vermögensverwaltung durch Dritte)
- die letztwillige Lösung (z.B. durch Testament)
Jeder Fall ist anders. Doch gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Auf Wunsch erarbeite ich ein Testament, einen Gesellschaftsvertrag oder andere Verträge mit leicht verständlichen Formulierungen, die Ihnen und Ihren Erben Klarheit und rechtliche Sicherheit bieten.
„Nach meiner Auffassung schulden Eltern ihren erwachsenen Kindern keinen Euro. Aber was sie ihnen schulden, ist eine streitfreie Erbregelung.“
Oft werden wegen komplizierter Begrifflichkeiten und juristischer Fallen selbst gemachte Verfügungen diesem wichtigsten Anspruch nicht gerecht. Sie enthalten regelmäßig Lücken und verfehlen so ihr – gut gemeintes – Ziel. Dabei sehe ich es als meine Aufgabe an, das Gespräch mit betroffenen Familienmitgliedern wie Dritten selbst zu führen und mit diesen streitvermeidende Lösungen zu erarbeiten.
Professionelle Beratung lohnt sich – nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht. Ein Erbstreit verschlingt zum einen den Großteil des Erbes. Er belastet zum anderen die zwischenmenschlichen Beziehungen unter den Erben – bis hin zu Hass und unüberwindlichen Zerwürfnissen in der Familie.
Torsten Mohyla
Rechtsanwalt
An der Prießnitzaue 11–13
01328 Dresden
Fallbeispiele
„Die Scheidung von meiner Frau war leider sehr unversöhnlich. Daher möchte ich alles so regeln, dass mich wirklich nur meine Kinder beerben.“
Markus W., geschieden, 2 Töchter
„Bitte die Töchter mit einem Vermächtnis beschweren. Alles, was bei deren Tod noch da ist, ist an einen Dritten herauszugeben. Aber nur, solange keine Enkel geboren sind.“
Mein Rat
„Unser Jüngster ist drogenabhängig. Wir wollen unbedingt verhindern, dass er sein Erbe für die Sucht verschwendet.“
Marianne und Klaus S., verheiratet, 2 Söhne
„Der Sohn braucht nicht enterbt zu werden. Um das Vermögen zu schützen, ist es besser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen und den Bruder zum Nacherben zu bestimmen.“
Mein Rat